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  • Begleitetes Fahren mit 17
  • Antragstellung und Beginn der Ausbildung sind bereits ab 16 ½ Jahren möglich.
  • Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:
  • · Das „Begleitete Fahren mit 17“ kann nur für die Fahrerlaubnisklassen B/BE beantragt werden.
  • · Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Sie gilt bis maximal drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
  • · Die Aushändigung des Kartenführerscheins kann frühestens am 18. Geburtstag erfolgen und muss zuvor beantragt werden.
  • · Über die Gemeindeverwaltung muss eingereicht werden:
    • · ein normaler Führerscheinantrag,
    • · ein Antrag für Begleitpersonen Bf 17
    • · ein Beiblatt für eine Begleitperson (pro Person eines).
  • · Die gesetzlichen Vertreter müssen zustimmen;
  • · die Anträge bekommen Sie bei uns in der Fahrschule.
  • · Bei Antragstellung ist die Kopie des Führerscheins (Vor- und Rückseite) jeder Begleitperson mit einzureichen.
  • · Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • · Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
  • Für die Begleitpersonen gelten folgende Voraussetzungen und Anforderungen
  • · Mindestalter 30 Jahre
  • · muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
  • · muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
  • · muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,
  • · darf zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (bis 30.04.14: 3 Punkten im VZR) belastet sein .
  • · Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Sollen nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden, wird gegen Gebühr eine neue Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Zuvor muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.