- Begleitetes Fahren mit 17
- Antragstellung und Beginn der Ausbildung sind bereits ab 16 ½ Jahren möglich.
- Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:
- · Das „Begleitete Fahren mit 17“ kann nur für die Fahrerlaubnisklassen B/BE beantragt werden.
- · Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Sie gilt bis maximal drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
- · Die Aushändigung des Kartenführerscheins kann frühestens am 18. Geburtstag erfolgen und muss zuvor beantragt werden.
- · Über die Gemeindeverwaltung muss eingereicht werden:
- · ein normaler Führerscheinantrag,
- · ein Antrag für Begleitpersonen Bf 17
- · ein Beiblatt für eine Begleitperson (pro Person eines).
- · Die gesetzlichen Vertreter müssen zustimmen;
- · die Anträge bekommen Sie bei uns in der Fahrschule.
- · Bei Antragstellung ist die Kopie des Führerscheins (Vor- und Rückseite) jeder Begleitperson mit einzureichen.
- · Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
- · Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
- Für die Begleitpersonen gelten folgende Voraussetzungen und Anforderungen
- · Mindestalter 30 Jahre
- · muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
- · muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
- · muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24a StVG genannten Substanzen stehen,
- · darf zum Zeitpunkt der Antragstellung des Führerscheinantrages nicht mit mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (bis 30.04.14: 3 Punkten im VZR) belastet sein .
- · Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Sollen nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden, wird gegen Gebühr eine neue Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Zuvor muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
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